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   LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06   

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https://dejure.org/2007,5425
LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 (https://dejure.org/2007,5425)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 (https://dejure.org/2007,5425)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 7 (4) Sa 1009/06 (https://dejure.org/2007,5425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 613 a Abs. 5,6 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses als Altersteilzeitvertragsverhältnis durch Widerspruch gegen einen Betriebsübergang; Inhalt und Umfang der Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung der von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer; Adressat des ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 613 a Abs. 5,6 BGB
    .

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 613a Abs. 1, 5, 6
    Unbefristetes Widerspruchsrecht gegen Betriebsübergang bei fehlerhafter Unterrichtung über haftungsrechtliche Folgen - Begrenzung des Widerspruchsrechts allein durch Verwirkung - kein Verzicht auf Widerspruchsrecht durch Vertragsfortführung mit Betriebserwerber - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06
    Nunmehr hat auch das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.07.2006 (a.a.O.) entschieden, dass zur Unterrichtung über die rechtlichen Folgen u.a. sowohl der Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613 a Abs. 1 S.1 BGB) als auch auf die gesamtschuldnerische Haftung des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613 a Abs. 2 BGB gehört.

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in einer weiteren Entscheidung vom 13.07.2006 (8 AZR 303/05, juris) darauf hingewiesen, dass eine Unterrichtung über komplexe Rechtsfragen im Rahmen des § 613 a Abs. 5 BGB dann nicht fehlerhaft ist, wenn der Arbeitgeber bei angemessener und gewissenhafter Prüfung der Rechtslage rechtlich vertretbare Informationen gegenüber dem Arbeitnehmer kundtut.

    Dies ergibt sich - wie bereits ausgeführt - aus dem gesetzgeberischen Willen, die Widerspruchsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn die Unterrichtung fehlerfrei erfolgt ist und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.2006 (8 AZR 303/05), dem Unterrichtungspflichtigen eine angemessene und gewissenhafte Prüfung der Rechtslage aufzuerlegen.

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06
    Das Bundesarbeitsgericht hält auch nach der Neuregelung des § 613 a BGB daran fest, dass das Widerspruchsrecht wegen Verwirkung ausgeschlossen sein kann (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05, juris).

    Dabei dient die Verwirkung dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05 = NZA 2006, 1406).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr eine Höchstfrist, beispielsweise von sechs Monaten, abgelehnt (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05, a.a.O.).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2005, 1978 m.w.N; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05, juris).

    Ob die Unterrichtung ordnungsgemäß ist, kann vom Gericht überprüft werden (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

    Eine standarisierte Information muss jedoch etwaige Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses erfassen (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05).

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Berufungskammer anschließt, gilt das auch für die unvollständige Unterrichtung (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 = NZA 2005, 1978 m.w.N; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 305/05, juris).

    Diese Auffassung wird durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04 (= NZA 2005, 1302) gestützt.

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG, Urteil vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03).
  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06
    Eine Analogie in Form einer Gesetzes- oder Rechtsanalogie ist nur möglich, wenn eine planwidrige Regelungslücke und ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 02.03.2006, 8 AZR 124/05 = BB 2006, 1339).
  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02

    Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06
    Die Angabe eines Grundes ist für die Ausübung des Widerspruchsrechtes ebenso wenig von Belang wie das zugrunde liegende Motiv des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 30.10.2003, 8 AZR 491/02 = NZA 2004, 481).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06
    Eine schematisierende Betrachtungsweise wird dem nicht gerecht (BAG, Urteil vom 20.05.1988, 2 AZR 711/87 = DB 1988, 2156).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06
    Zur Bestimmung der Dauer des Zeitmoments ist daher nicht auf eine starre Höchst- oder Regelfrist abzustellen, sondern auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 27.01.2000, 8 AZR 106/99, n.v.).
  • LAG München, 30.06.2005 - 2 Sa 1169/04

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06
    Informieren sie - ob bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizits dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (so auch LAG München, Urteil vom 30.06.2005, 2 Sa 1169/04 = LAGE § 613 a BGB 2002 Nr. 7).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 1809/07

    Berufungen von Siemens zurückgewiesen

    Informieren sie - bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entgegenstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizites dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 - Urteil vom 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 - vgl. auch Hohenstatt/Grau NZA 2007, S. 13 ff., 18 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 148/08

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen

    Informieren sie - bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entgegenstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizites dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 - Urteil vom 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 - vgl. auch Hohenstatt/Grau NZA 2007, S. 13 ff., 18 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 2199/07

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen

    Informieren sie - bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entgegenstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizites dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 - Urteil vom 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 - vgl. auch Hohenstatt/Grau NZA 2007, S. 13 ff., 18 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 2252/07

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen

    Informieren sie - bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entgegenstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizites dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 - Urteil vom 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 - vgl. auch Hohenstatt/Grau NZA 2007, S. 13 ff., 18 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2008 - 6 Sa 2256/07

    Siemensmitarbeiter durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt Berufungen

    Informieren sie - bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entgegenstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizites dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 - Urteil vom 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 - vgl. auch Hohenstatt/Grau NZA 2007, S. 13 ff., 18 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 05.08.2008 - 6 Sa 345/08

    Inhalt eines Informationsschreibens bei einem Betriebsübergang

    Informieren sie - bewusst oder unbewusst - fehlerhaft, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit ein Vertrauen dahingehend entgegenstehen kann, der Arbeitnehmer werde trotz des Informationsdefizites dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 (4) Sa 1009/06 - Urteil vom 19.09.2007 - 7 Sa 552/07 - vgl. auch Hohenstatt/Grau NZA 2007, S. 13 ff., 18 m. w. N.).
  • ArbG Wesel, 29.08.2007 - 3 Ca 213/07

    Betriebsübergang

    (so LAG Düsseldorf 7 (4) Sa 1009/06 - juris).
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